Die Maklergebühren bei Immobilienverkäufen sind ein bedeutender Aspekt, der sowohl Verkäufer als auch Käufer betrifft. Es ist entscheidend, die Kostenstruktur und Verteilung der Maklerprovision zu verstehen, insbesondere im Kontext des Vergleichs der Maklergebühren. Mit dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wurden wichtige Veränderungen eingeführt, die eine gerechtere Aufteilung der Kosten zwischen den Parteien gewährleisten.
Dieser Artikel wirft einen detaillierten Blick auf die Maklergebühren und deren Bedeutung in Deutschland, einschließlich der Auswirkungen des Bestellerprinzips und der aktuellen Provisionshöhen. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Modelle der Maklergebühren und wie Sie davon profitieren können.
Der Vermittler darf keine Maklergebühr nehmen, wenn er nicht neutral ist, da eine wirtschaftliche Verflechtung besteht (z.B. wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer ist). Ebenfalls darf keine Gebühr vom Makler erhoben werden bei öffentlich geförderten oder preisgebundenen Wohnraum.
Die Vermarktung einer Immobilie ist immer mit Kosten verbunden, auch wenn diese nicht immer in Form einer Maklergebühr für Käufer (Außenprovision) sichtbar sind. So war es z.B. in der Vergangenheit bei Neubauprojekten üblich, dass der Käufer keine Maklergebühr aufbringen muss. Tatsächlich bezahlt der Bauträger die Vermittlungstätigkeit (Innenprovision) und rechnet diese „Vertriebskosten“ mit in den Verkaufspreis ein.
Maklergebühren sind beim Immobilienerwerb nur Teil der Erwerbskosten. Zusätzlich zu den Maklergebühren hat ein Käufer Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5% des Kaufpreises) sowie eine Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Die Kaufnebenkosten inklusive Maklergebühren können daher schnell bei 10 bis 12% des Kaufpreises liegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Wird eine Immobilie nicht nur von einem Makler angeboten bzw. werden unterschiedliche Makler von Verkäufer und Käufer eingeschaltet, kann es für den Käufer zu einer doppelten Provisionspflicht kommen, wenn der Vermittlungsanspruch der Parteien nicht rechtzeitig geklärt wird.
Die Höhe der Maklergebühren bei Immobilienverkäufen variiert je Bundesland. Bei der Vermietung muss derjenige die vollständigen Maklergebühren tragen, der den Makler beauftragt hat. Seit dem 23.12.2020 regelt ein neues Gesetz die Aufteilung von Maklergebühren.
Der Auftraggeber muss mindestens die Hälfte der Maklergebühr zahlen, denn nur noch maximal die Hälfte darf auf die jeweils andere Vertragspartei abgewälzt werden, wenn nur einer der beiden den Makler beauftragt hat.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Pflicht zur Zahlung des Lohns für die Maklertätigkeit nur dann besteht, wenn die Maklertätigkeit nachweisbar zum Abschluss eines Vertrags geführt hat. Die genaue Höhe der Maklergebühr wird im Gesetz nicht festgelegt und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Die Provision wird immer nur dann fällig, wenn die Tätigkeiten des Maklers zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags geführt haben. Die genaue Höhe der Maklergebühr wird im Gesetz nicht festgelegt und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Beim Verkauf einer Immobilie regelt ein neues Gesetz die Aufteilung von Maklergebühren. Der Auftraggeber muss mindestens die Hälfte der Maklergebühr zahlen, denn nur noch maximal die Hälfte darf auf die jeweils andere Vertragspartei abgewälzt werden, wenn nur einer der beiden den Makler beauftragt hat.
Die genaue Höhe der Maklergebühr wird im Gesetz nicht festgelegt und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Es gibt verschiedene Arten von Maklergebühren, wie z.B. Pauschalgebühren, prozentuale Gebühren vom Kaufpreis oder Provisionen basierend auf dem Verkaufserfolg.
Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile jedes Modells zu verstehen, um die für Sie passende Gebührenstruktur auszuwählen.
Die Maklerkosten bei Immobilienverkäufen sind ein wichtiger Aspekt, wenn es um den Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung geht. Hierbei wird die Hälfte der Kosten von Käufer und Verkäufer getragen, wenn nicht anders vereinbart wurde. Vor allem bei einem Immobilienverkauf nimmt die Maklerin Ihnen viel Arbeit ab.
Sie ermittelt mit ihrer Expertise und Marktkenntnis den Wert Ihres Hauses, erstellt ein professionelles Exposé und vermarktet Ihre Immobilie zielgruppengerecht.
Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. Auf dem Mietmarkt gilt dieses Prinzip bereits seit 2015. Seither zahlt die Maklerkosten für eine Mietwohnung in der Regel der Vermieter.
Am 23.12.2020 trat mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auch für Kaufimmobilien eine Neuverteilung der Maklerkosten in Kraft.
Die neue Verteilung der Maklerkosten gilt für Privatverkäufer und -käufer. Dazu wird sie nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen angewandt. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbe-Immobilien sowie gemischt genutzte Immobilien gilt die Regelung nicht.
In diesen Fällen können die Maklerkosten weiterhin frei verhandelt werden.
Viele Bundesländer hatten bereits vor Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten, die Regelung, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Maklerin teilen. In einigen Bundesländern war es jedoch gang und gäbe, dass allein der Käufer für die Maklerkosten aufkommt. Dazu gehörten Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen.
Für Immobilienverkäuferinnen in diesen Bundesländern bringt das neue Gesetz also die größten Veränderungen. Es ist wichtig zu beachten, dass Maklerkosten bei Immobilienverkäufen nicht steuerlich absetzbar sind. Bei Kapitalanlagen zahlen die Maklerkosten jedoch zu den Anschaffungskosten und kann so geltend gemacht werden.
Vermieter können die Maklercourtage als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und Mieter werden bei der Steuer begünstigt, sofern sie die Immobilie für berufliche Zwecke nutzen.
Die Maklerprovision bei Immobilienverkäufen kann grundsätzlich verhandelt werden. Seit dem 23. Dezember 2020 muss der Verkäufer jedoch mindestens 50 Prozent der vereinbarten Maklerprovision zahlen.
Die Häufige Maklerprovision liegt für Verkäufer und Käufer bei je 3,57 Prozent des Kaufpreises.
Die Aufteilung der Maklerkosten regelt ein neues Gesetz, das am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Danach trägt der „Besteller“ mindestens 50 Prozent der Maklerkosten.
Verkäufer und Käufer teilen sich in der Praxis meist die Kosten hälftig.
Für Privatverkäufer und -käufer gilt diese Regelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbe-Immobilien sowie gemischt genutzte Immobilien können die Maklerkosten weiterhin frei verhandelt werden.
Viele Bundesländer hatten bereits vor Einführung des neuen Gesetzes die Regelung, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Maklerin teilen. In einigen Bundesländern war es jedoch gang und gäbe, dass allein der Käufer für die Maklerkosten aufkommt.
Es ist wichtig, dass Sie sich vorher über die Kosten und Leistungen Ihres Immobilienmaklers informieren und sicherstellen, dass Sie alle relevanten Fragen gestellt haben. Nur wenn Sie gut informiert sind, können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Es ist empfehlenswert, sich mit einem erfahrenen Immobilienmakler abzustimmen, um die bestmöglichen Konditionen zu erzielen. Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und Gesetze im Bereich der Maklergebühren auf dem Laufenden, um von den neuesten Regelungen zu profitieren.