Jobs für 13- bis 14-Jährige: Geeignete Möglichkeiten und Tipps
Als Schülerin oder Schüler ist es oft eine spannende Möglichkeit, in den Ferien einen Job zu finden, um sich etwas Geld dazu zu verdienen. Besonders die Frage nach Jobs für 13- bis 14-Jährige kann für Eltern und Jugendliche gleichermaßen relevant sein. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie junge Menschen in diesem Alter erste Arbeitserfahrungen sammeln und Verantwortung übernehmen können.
Von Babysitten über Zeitungszustellung bis hin zu leichten Arbeitsaufgaben im Haushalt – Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Chance, wertvolle Fähigkeiten zu entwickeln und sich persönlich weiterzuentwickeln.
Jugendschutzgesetz für Ferienjobs
Ferienjobs für Schüler
Babysitten: Eine beliebte Wahl für Jugendliche, die gerne mit Kindern umgehen.
Zeitungszustellung: Eine traditionelle Art, Geld zu verdienen, die auch jüngeren Jugendlichen offensteht.
Nachbarschaftshilfe: Rasenmähen, Laubharken und andere leichte Arbeiten können eine Einkommensquelle sein.
Tutoring: Älteren Schülern bei Hausaufgaben helfen kann eine lohnende Tätigkeit sein.
Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, zu lange dauert oder gefährlich ist. Es gilt für alle unter 18 Jahren.
Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren dürfen leichte und kindgerechte Arbeiten ausüben, zum Beispiel Zeitungen austragen, babysitten, Tiere betreuen oder Regale auffüllen.
Für Jugendliche ab 15 Jahren gibt es bestimmte Arbeitszeitregelungen. Sie können bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr jobben und arbeiten zwischen 6 Uhr in der Früh und 20 Uhr abends.
Mit 14 Jahren dürfen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich erst einmal so viel verdienen, wie sie möchten oder können. Der gesetzliche Mindestlohn gilt jedoch erst ab 18 Jahren.
Für Gewerbetreibende und Haushalte bietet sich die Möglichkeit, Ferienjobs für Schüler anzubieten. Eine beliebte Plattform ist die kostenlose www.haushaltsjob-boerse.de.
Die Minijobs-Zentrale ist Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Bildquelle: cloudfront.net
Jugendliche und Minijobs
Jugendliche und Minijobs
Ab 14 Jahren können Jugendliche einen Minijob annehmen
Zu beachten sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung
Die maximale Arbeitszeit für 14-Jährige beträgt zwei Stunden pro Tag
Nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr gearbeitet werden darf
Auch das Arbeiten am Wochenende ist in der Regel nicht erlaubt
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn gilt erst ab 18 Jahren
Alternativ kann das Gehalt verhandelt werden
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 520 Euro, bei Überschreitung zu Steuerabgaben verpflichtet
Ferienjobs für 14-Jährige
Gartenarbeit in Privathaushalten
Pet-Sitting (Pflege von Hunden oder Katzen)
Weitere Möglichkeiten: Abhängig von der Branche und den Arbeitszeiten
Arbeitszeitbeschränkungen für 14-Jährige
Täglich zwei Stunden leichte und kindgerechte Arbeit erlaubt
Bis maximal 18 Uhr begrenzt
Eltern müssen dem Ferienjob zustimmen
Gesetzliche Vorgaben für 14-Jährige
Jugendschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung
Arbeitszeitbeschränkungen
Zustimmung der Eltern erforderlich
Bildquelle: timo24.de
Vorteile von Ferien- und Nebenjobs für Schülerinnen und Schüler
Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler
Pflanzen gießen: Wenn deine Nachbarn in den Urlaub fahren, kannst du dich um ihre Pflanzen kümmern.
Haustier sitten: Lassen sie dabei z.B. ihre Katze daheim, kann dein Ferienjob auch das Verpflegen der Katze sein.
Nachhilfe geben: In den Ferien müssen viele Schüler Stoff nachholen. So findest du besonders leicht Schüler, denen du Nachhilfe geben kannst.
Winterdienst: Wenn dir Kälte nichts ausmacht, kannst du dir im Winter leicht Geld dazuverdienen. Frag einfach mal deine Nachbarn, ob du bei ihnen Schnee schaufeln kannst.
Mit Hunden rausgehen: Auch mit Gassi gehen lässt sich Geld verdienen!
Kinderbetreuung: Vielleicht gibt es auch Nachbarskinder, auf die du 2h am Tag aufpassen kannst.
Gebrauchte Sachen verkaufen: Wenn dein Kleiderschrank schon überquillt, kannst du auch einfach ein paar alte Klamotten verkaufen.
Nebenjobs für Schülerinnen und Schüler
Computerhilfe: Du kennst dich gut mit Computern aus? Na dann hilf doch Nachbarn, sich damit zurechtzufinden und verdien damit Geld.
Kinderbetreuung: Vielleicht gibt es auch Nachbarskinder, auf die du 2h am Tag aufpassen kannst.
Gebrauchte Sachen verkaufen: Wenn dein Kleiderschrank schon überquillt, kannst du auch einfach ein paar alte Klamotten verkaufen.
Nachhilfe geben: Du kennst dich gut in einem bestimmten Fach aus? Na dann hilf anderen Schülern oder Schülerinnen, sich damit zu helfen und verdien damit Geld.
Tierpflege: Wenn du Haustiere magst, kannst du dir auch als Tiersitter einstellen. Du kannst auch Nachbarn bitten, ob sie dir ihre Tiere für einige Zeit anvertrauen.
Jugendliche und Arbeitsrecht
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz kannst du mit 14 Jahren bis zu 2 Stunden pro Tag arbeiten. Und das bis maximal 18 Uhr.
Wenn du in einer Region wohnst, wo der Winter regelmäßigen Schneefall beschert, bieten sich hier einige Schülerjobs an – vorausgesetzt, du bist keine Frostbeule und dir macht die Arbeit an der frischen Luft nichts aus.
Wertvolle Erfahrungen sammeln: Frühzeitige Berufserfahrung kann Jugendlichen helfen, wichtige Fähigkeiten zu entwickeln.
Finanzielle Unabhängigkeit: Selbstverdientes Geld kann Jugendlichen ein Gefühl der Unabhängigkeit vermitteln.
Verantwortungsbewusstsein stärken: Durch einen Job lernen Jugendliche, Verantwortung zu übernehmen und sich zu organisieren.
Bildquelle: fastercapital.com
Tipps für Ferienjobs
Ferienjobs für Schüler
Wo findet man online einen Ferienjob?
Jobangebote in Privathaushalten aus der näheren Nachbarschaft bietet die kostenlose www.haushaltsjob-boerse.de.
Oder einfach mal in der örtlichen Umgebung beim Nachbarn, im Supermarkt oder im Handwerksbetrieb nach einem Ferienjob fragen.
Mindestlohn bei Ferienjobs
Der Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Ferienjobber.
Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ferienjob als kurzfristiger Minijob
Übt der Schüler den Ferienjob nur in den Ferien aus, liegt in der Regel ein kurzfristiger Minijob vor.
Bie einem kurzen fristigen Minijob spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle.
Ferienjobs als Minijob mit Verdienstgrenze
Sollten die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Minijob nicht vorliegen, kann der Schüler auch einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.
Die Dauer der Beschäftigung ist dann egal. Wichtig ist nur, dass der Verdienst durchschnittlich maximal 538 Euro pro Monat beträgt.
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Bildquelle: die-bewerbungsschreiber.de
Insgesamt bieten Ferienjobs eine großartige Gelegenheit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 14 Jahren, erste Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln und ein Gefühl für Verantwortung und Selbstständigkeit zu entwickeln. Durch die Vielzahl von verfügbaren Jobmöglichkeiten, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, können Jugendliche in den Ferienzeit ihre Freizeit sinnvoll nutzen und gleichzeitig ihr eigenes Geld verdienen. Eltern sollten jedoch darauf achten, dass die Arbeit im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz erfolgt und die Arbeitszeit sowie die Art der Tätigkeit den Bedürfnissen und Fähigkeiten ihres Kindes entsprechen.
Mit sorgfältiger Planung und Unterstützung können Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler zu einer bereichernden Erfahrung werden und ihnen wichtige Lektionen für ihre berufliche und persönliche Entwicklung vermitteln.